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QSS Hygiene und Arzneimittelabgabe 

Die Vorgaben des Heilmittelgesetzes (HMG, SR 812.21) und der Medizinprodukteverordnung (MepV, SR812.213) verlangen eine Einführung eines Qualitätssicherungssystem (QSS). Die wichtigsten Arbeitsprozesse bei der Wiederaufbereitung von Medizinalprodukten müssen beschrieben, Verantwortungsbereiche klar abgegrenzt und die sachgemässe Durchführung lückenlos dokumentiert werden. Für die Abgabe von Arzneimittel an die eigene Kundschaft ist eine Bewilligung zum Führen einer Privatapotheke notwendig. Auch dafür muss  ein QSS erstellt werden.

Dental Cosulting kann sie bei der Erarbeitung unterstützen. Entweder können sie selbst anhand einer an ihre Praxis angepasste Vorlage die Unterlagen zusammenstellen oder ich erarbeite zusammen mit ihren Dentalassistentin die gesamte Dokumentation, während sie sich um ihre Patienten kümmern, Umsatz generieren oder die Freizeit geniessen.